Stiftung

„Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“

So steht es im 1. Buch Mose. Die Stephanus-Stiftung* hat sich dieses Bibelwort zu Herzen genommen. Seit ihrer Gründung unterstützt sie die Aufgaben in der Kirchengemeinde, für die sonst Geld fehlen würde. Die Erträge aus dem Stiftungskapital fließen unter anderem in Veranstaltungen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche, in die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und in die Erhaltung unserer Gebäude und Ausstattungen.
* Im Zuge der vollzogenen Fusion wird der Name der Stiftung in näherer Zukunft angepasst werden.
 

Auch Sie können anhaltend Nutzen stiften!

Jede Geldzuwendung ist herzlich willkommen und in der Stiftung sehr gut angelegt. Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Geld lange sinnvoll verwendet wird. Mit ihrer Arbeit möchte die Stiftung die Zukunft der Gemeinde sichern und sinnvoll mitgestalten.

Zuwendungen an die Stiftung fließen in das Stiftungskapital ein. Das Vermögen ist gewinnbringend angelegt und bleibt auch für künftige Generationen erhalten. Das Kapital wird in einem sicheren Fonds des Kirchenkreises Hannover ertragreich verwaltet.
 

Wie kann ich die Stiftung unterstützen?

Zuwendungen an die Stiftung sind ausschließlich über das nachstehende extra eingerichtete Fundraising-Bankkonto der Kirchengemeinde beim Kirchenkreis Hannover einzuzahlen:

Empfänger
Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover
IBAN: DE54 5206 0410 0000 0061 14
BIC: GENODEF1EK1                                                      
Bank: Evangelische Bank eG
Verwendungszweck: 
0920 Stephanus-Stiftung
 

Sollte die Spende für einen bestimmten Zweck sein, geben Sie bitte beim Verwendungszweck diesen verkürzt mit an. Spenden für die Stephanus-Stiftung sind ebenfalls auf das vorstehend genannte Bankkonto zu überweisen mit dem Verwendungszweck „0920 Stephanus-Stiftung“ und dann „Zustiftung“. Ferner sind Name und Anschrift anzugeben.

Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, so geben Sie bitte auf der Überweisung Ihre vollständige Adresse mit Namen und Anschrift an. Beachten Sie aber, dass bei Spenden bis zu 200,00 € der Kontoauszug bzw. der Überweisungsträger als Nachweis für die Finanzverwaltung ausreichend ist.

Barspenden dürfen weiterhin von der Kirchengemeinde angenommen werden. Auch hier gilt, dass die Quittung bis zu 200,00 € für die Finanzverwaltung als Nachweis ausreichend ist. Auf Wunsch werden wir Ihnen gern weiterhin eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn Sie diese im Kirchenbüro anfordern.
Sollten Sie einen Dauerauftrag für bestimmte Spendenzwecke über das bisherige Zahlstellenkonto erteilt haben, so ändern Sie bitte die Bankverbindung.
Für Fragen steht Ihnen der Kirchenvorstand gerne zur Verfügung.